News
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
nach der aktuellen Corona-Verordnung, gilt für Präsenztermine in unserer Kanzlei ab sofort Folgendes:
Zutritt zu den Kanzleiräumen haben nur noch nachweislich Geimpfte, Genesene oder Getestete. Bei Vorlage eines Tests wird nur ein negativer PCR-Test (kein Selbsttest) akzeptiert, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Wer sich in den vergangenen zwei Wochen im Ausland aufgehalten hat oder krank ist (insbesondere Erkältungssymptome jeglicher Art) unterliegt einem Zutrittsverbot zu den Kanzleiräumen. Begleitpersonen sind nur nach vorheriger Absprache zulässig. Darüber hinaus ist während des gesamten Aufenthalts in den Kanzleiräumen das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.
Sollte vor dem Hintergrund der vorstehenden Regelung ein Präsenztermin nicht möglich sein, so vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigem Steuerberater einen Telefontermin.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Alfida-Team
Vorab
Informationen für alle
- Übergangsfrist verlängert: Umsatzsteuerpflicht für Kommunen
- Plattformen-Steuertransparenzgesetz: Onlineverkäufe ab 2023 werden dem Fiskus gemeldet
- Zulässige Ergänzungsabgabe: Solidaritätszuschlag als verfassungsgemäß eingestuft
- Bürgerliche Kleidung: Vorsteuer darf auch bei beruflicher Verwendung nicht abgezogen werden
- Erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht: Anknüpfung an deutsche Staatsangehörigkeit ist verfassungsgemäß
- Kindergeldanspruch: Wann endet die Meldung als "arbeitsuchend"?
- Zustellung eines Gerichtsurteils: Auch bei Pandemielage müsste der Postbote eigentlich klingeln
- Bei einem Überraschungsurteil: Gericht darf Klageabweisung nicht auf unerörterte Gesichtspunkte stützen
- Selbstnutzung oder Verpachtung: Umsatzsteuer für Jagdbezirke
- Gewerbesteuerpflicht: Ist ein Off-Sprecher künstlerisch tätig?
- Datenübermittlung von Dritten: Bescheidänderung bei fehlerhafter Berücksichtigung
- Dreitagesfiktion: Wann beginnt die Einspruchsfrist bei späterer Zustellung des Bescheids?
- Sonderausgaben: Kann Schulgeld für eine Schule im Ausland berücksichtigt werden?
- Krankheitsbedingte Lernschwäche: Nachhilfe-Unterricht ist als außergewöhnliche Belastung abziehbar
- Schneller Überblick: Die neuen Regelungen zum Bürgergeld ab 2023
- Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice: Welche Abzugsregelungen ab 2023 gelten
- Bund der Steuerzahler: Schuldenuhr tickt mit 3.744 EUR pro Sekunde dieses Jahr langsamer
Informationen für Unternehmer
- Gewerbesteuerliche Hinzurechnung: Übernommene Wartungskosten des Leasingnehmers schlagen zu Buche
- Hinweise vom BMF: Die aktuellen Pauschbeträge für den Eigenverbrauch
- Geänderter Anwendungserlass: Behandlung von Gebühren als durchlaufende Posten
- Übergangsregelung verlängert: Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art
- BMF reagiert auf Rechtsprechung: Steuerentstehung bei Teilleistungen
- Bescheinigung in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen: Neues Vordruckmuster für Ausfuhrlieferungen
- Infos zur umsatzsteuerlichen Behandlung: Überlassung eines Werbemobils
- Keine ordnungsgemäße Kassenführung: Darf das Finanzamt über die Methode der Schätzung entscheiden?
Informationen für Freiberufler
Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Abfindung: Wo wird eine Abfindung nach Wegzug ins Ausland besteuert?
- Doppelte Haushaltsführung: Zählen Stellplatzkosten zu den Unterkunftskosten?
Informationen für Kapitalanleger
Informationen für Hausbesitzer
- Mieterabfindung zwecks Sanierung: Vermieter kann Zahlung für Entmietung sofort als Werbungskosten absetzen
- Beim Hausverkauf: Veräußerungsgewinn wegen tageweiser Zimmervermietung
- Verzicht auf Wohnungsrecht: Ausgleichszahlungen des Vermieters sind sofort abziehbare Werbungskosten
- Stromerzeugung: Die aktuellen Steuerentlastungen für Photovoltaikanlagen
- Veräußerungsgewinn: Entgeltlicher Erwerb eines Erbteils
- Photovoltaik: Steuerliche Erleichterungen lassen Betreiber aufatmen
- Mietwohnungsneubau: Sonderabschreibung von 5 % pro Jahr wird wieder eingeführt